Beratungstermin zu Coronazeiten

 

Wenn Sie einen notwendigen Rechtsberatungstermin vereinbaren, sind von uns und von Ihren auch einige Auflagen zu beachten. Die Mitarbeiter/innen der Geschäftsstelle sind angewiesen und werden/müssen Ihnen die Vorgaben bei der Terminvergabe mitteilen. Den Mitarbeiter/innen steht keinerlei Ermessen zu von diesen Vorgaben abzuweichen, so dass darum gebeten wird, von Diskussionen über die Auflagen Abstand zu nehmen. Sowohl wir als auch Sie müssen zwingend die Auflagen/Vorgaben einhalten, wenn die persönliche Rechtsberatung in der Geschäftsstelle ermöglicht werden soll.

 

  • Beim Besuch der Geschäftsstelle und bei der Wahrnehmung der Beratungsgespräche ist von dem Mitglied ein persönlich mitzubringende Mund-Nasenbedeckung durchgängig zu tragen

 

  • Die Mitglieder müssen die in der Geschäftsstelle angebrachten Hinweise zu den Abstands- und Hygieneregeln beachten.

 

  • Die Mitglieder dürfen, sollten sich bei ihnen Erkältungssymptome, auch Fieber zeigen, den Termin nicht wahrzunehmen und werden gebeten, diesen abzusagen. Sollte ein Mitglied zu einem Termin erscheinen und bei den Mitarbeiter/innen am Empfang den Eindruck hervorrufen, es bestünden Erkältungs-/Fiebersymptome, muss das Mitglied ohne Wenn und Aber abgewiesen werden.

 

  • Die Mitglieder sind gebeten, vor der Anreise zu dem Termin kurz telefonisch abzuklären, ob der Termin, wie geplant, stattfinden kann. Hierdurch soll eine unnötige Anreise vermieden werden für den Fall, dass die Geschäftsstelle von jetzt auf gleich von Amtswegen in Quarantäne geschickt wird und infolge dessen ggf. keine Möglichkeit mehr besteht, die Mitglieder über die Absage eines Termins unterrichten zu können.

 

  • Der Beratungstermin darf lediglich nur von einer Person (auch bei Ehegatten nur eine Person!) wahrgenommen werden. Personen, die gehandicapt und daher auf eine Begleitperson angewiesen sind oder Personen, die der Begleitung eines Dolmetschers bedürfen, sind gebeten etwaige Möglichkeiten mit der Zentrale bei Terminanfrage abzuklären.

 

  • Die Mitglieder sollten pünktlich, im Sinne von punktgenau, und nicht vorzeitig/zu früh erscheinen und beachten, dass die Beratungstaktung von 30 min. streng eingehalten werden muss. Nur so sind zum einen die Vorgaben zu der zulässigen gleichzeitig anwesenden Personenzahl in der Geschäftsstelle sicherzustellen und ferner zum anderen das Bestreben möglichst vielen Mitgliedern notwendige persönliche Beratungen anzubieten, zu gewährleisten.

 

  • Bei der Terminvereinbarung muss Ihr vollständiger Vor- und Zuname als auch eine aktuelle (vorzugsweise Handy) Telefonnummer erfasst werden (nach den amtlichen Vorgaben zur Verfolgbarkeit von Infektionsketten) Sollte diese Angaben verweigert werden, kann kein Termin vergeben werden.