Mitgliedschaft

Den für Sie zutreffenden Beitragssatz entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle und geben uns Ihren Besitz entsprechend deklariert an.

Bitte beachten Sie, dass wir Sie nach dem Rechtsberatungsgesetz nur betreffend des Grundbesitzes beraten dürfen, den Sie uns angegeben haben und für den die Mitgliedschaft begründet wurde.

Als Mitglied erhalten Sie kostenlos telefonische und persönliche Auskunft in allen Angelegenheiten Ihres Haus- und Grundeigentums zu den angegebenen Beratungszeiten.

Ferner erhalten Sie unsere monatlich erscheinende Fachzeitschrift, das Eigentümerjournal, kostenfrei zugestellt.

Spezielle Formen der Mitgliedschaft

Erweiterte Mitgliedschaft
(bei Besitz von Europa-Immobilien)
Durch Vertragsanwälte begleiten wir Sie, wenn Sie z. B. Immobilien in Spanien oder Griechenland erwerben wollen.

NEU bei H + G: Passive Mitgliedschaft
Die passive Mitgliedschaft ermöglicht Immobilien-Erstbesitzern im Vorfeld die Prüfung von Verträgen, Unterlagen, etc. durch unsere Juristen zum „Einsteigerpreis“ (siehe Beitragstablle unten).
Aber auch in rein wirtschaftlichen Belangen können Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, beispielsweise bei auftretenden Fragen vor dem Kauf eines Hauses oder Eigentumswohnung.
Als passives Mitglied beziehen Sie außerdem unsere Fachzeitschrift, das Eigentümerjournnal, mit allen wichtigen neuen Informationen rund ums Haus.

Unsere Satzung finden Sie hier

Beitragskategorien

Kategorie Beitrag in €
A. Für Eigentümer von 1- bzw. 2- Familienhäusern oder 1-2 Eigentumswohnungen 99,50 €
B. Bei Eigentum von nachweislich nur einem eigengenutzten 1-Familienhaus oder einer eigengenutzten Eigentumgswohnung kann der Jahresbeitrag auf Antrag ermäßigt werden 88,50 €
C. Für Eigentümer von 1 – 2 Mehrfamilienhäusern oder mehr als zwei Eigentumswohnungen 141,50 €
D. Eigentümer von 3 und mehr Mehrfamilienhäusern oder 1 oder mehreren vermieteten Gewerberäumen, oder Hausverwaltungen 178,50 €
E. Passive Mitgliedschaft 49,50 €

Zusatzbeitrag I. Für ab dem 1.1.2018 begründete Neumitgliedschaften fällt bei der Nichtteilnahme am Lastschriftenverfahren zusätzlich zu dem Mitgliedsbetrag der Kategorien A. – E. ein durch den erhöhten Verwaltungsaufwand bedingter Zusatzbeitrag an in Höhe von 5,00 €
Zusatzbeitrag II. Neu eintretende Mitglieder zahlen eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 39,00 €

Sonderaktion
Bei Begründung der Mitgliedschaft ab dem 1. Juli eines Jahres fällt in diesem Jahr in den Katgorien A – D nur noch der halbe Jahresbeitrag an.

Für Neumitglieder, die bereits schon einmal Mitglied in einem Haus- und Grundbesitzer Verein waren, entfällt derzeit die Gebühr der Kategorie E.

Für Neumitglieder, die aus einem anderen Haus- und Grundbesitzer Verein im laufenden Jahr wechseln, entfällt derzeit die Gebühr der Kategorie E und der Beitrag für das laufende Jahr.

Kündigung der Mitgliedschaft über die Sonderaktion ist zum Ablauf des zweiten Mitgliedsjahres jederzeit unter Beachtung der Vorgaben der Vereinssatzung möglich.