Sie haben Schwierigkeiten mit:
Mietern/Mietervereinen Miethöhen Mietminderungen Versicherungen Versorgungsträgern Handwerkern Hausverwaltern Wohnungseigentümer-Gemeinschaften Finanzämtern Verwaltungen/Behörden Nachbarn Rechtsanwälten Architekten Bauunternehmern…
Sie wissen vielleicht nicht, dass die bloße Angabe des Wortes Eigenbedarf nicht ausreicht für eine wirksame Kündigung, was sich hinter der 3. Anlage zu § 27 der II. Berechnungsverordnung von 1990 verbirgt (Im übrigen finden Sie dort alle abrechnungsfähigen Nebenkosten), welche Abstandsflächen vom Nachbarn bei der Errichtung einer Gartenlaube beachten werden müssen, wann mietrechtlichen Ansprüche verjähren oder verwirkt werden, wie die Beweislasten bei Minderungen wegen Feuchtigkeit verteilt sind, derzeit bei Mieterhöhungen nur die 20%ige Kappungsgrenze besteht wie hoch der Abzug alt für neu bei Schadensersatzansprüchen ist, was das BayObLG in WM 99, 231 oder das OLG Düsseldorf in ZMR 97, 101 zum Wohnungseigentum entschieden hat, bis zu welcher Grenze Modernisierungskosten bei Neuerwerb einer Immobilie vom Finanzamt akzeptiert werden den Unterschied zwischen BGB-Werkvertrag und VOB/B -Werkvertrag
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