Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besteht aus allen Wohn- und Teileigentümern einer Eigentumsanlage und bedarf nach Vorgabe des Wohnungseigentumsgesetzes eines Hausverwalters. Schon an diesem Satz sehen Sie, wie sinnvoll und vor allem entlastend es für jeden einzelnen in der Hausgemeinschaft ist, die vielseitige Betreuung und Verwaltung, sprich das komplette „Handling“ des Immobilien-Objektes in die Hände eines Profis zu legen. Gerade als selbst nutzender Eigentümer möchte man doch in erster Linie in Ruhe wohnen, während ein weitsichtiger Dienstleister sich um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne aller kümmert, stimmt ’s?
Gesagt, getan.
Hier nur einige üblichen Aufgaben, die wir gern nach einem angeforderten Angebot als WEG-Verwalter für die Eigentümergemeinschaft „erledigen“:
Kaufmännische Verwaltung Vorbereitung und Leitung der Eigentümerversammlungen
Beschlussumsetzung
Vertretung in Rechtsfragen
Durchsetzung Hausordnung
Personaleinstellung/-einweisung
Vertragsverhandlungen mit Dienstleistern Werterhalt/Technische Betreuung Instandhaltungspläne
Ausschreibungen/Rahmenverträge
Reparaturabwicklungen, Wartungsarbeiten
Energieversorgung, Energieeinsparungen
Überwachung Verkehrssicherheitspflichten Rechnungslegung Hausgeldinkasso, Zahlungsverkehr
lfd. Buchhaltung, Rechnungsprüfung
Erstellung Abrechnung und Wirtschaftsplan
Versicherungsabschluss